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Mietzahlungen beim Homeoffice: eine Ausnahme

Der Großteil der Angestellten verbringt aktuell seine Zeit im Homeoffice und führt von dort seine Arbeit aus. Nun hat ein Bundesgericht festgelegt, dass die Angestellten nicht allein auf der Miete sitzenbleiben müssen. So wurde eine Firma dazu verdonnert, einen Mietanteil der Mitarbeiter zu zahlen, welche sich im Homeoffice befinden. Gewiss steht nun die Frage im Raum, ob das schon bald gang und gäbe wird. Ein Experte fürs Arbeitsrecht verneint das aber.

2019 fand ein Gerichtsurteil statt

Die Aargauer Treuhandfirma musste rund 150 Franken zur Monatsmiete ihrer Mitarbeiter dazuzahlen. Natürlich nur bei denjenigen, welche im Homeoffice arbeiteten. So hat es ein Urteil des Bundesgerichts am 23. April 2019 festgelegt. Da fragen sich auch alle anderen Angestellten im Homeoffice, ob das in Zukunft ganz normal wird. Das verneint Boris Etter, Rechtsanwalt mit einer Kanzlei in Zürich, welcher sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. So gibt er in einem Interview an: „In den meisten Fällen haben alle Arbeitnehmer einen festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Die Nutzung des Homeoffice ist somit meist freiwillig und umfasst nur einen geringen Teil. Immerhin stellt der Arbeitgeber sowohl den Arbeitsplatz als auch die Arbeitsmittel zur Verfügung, weshalb das Homeoffice eigentlich überflüssig wäre.“

 

Das Thema schnell bearbeiten

Allerdings ist die Arbeitswelt aktuell im Wandel, wie Sie schon im News Portal nachlesen konnten. Immer mehr Firmen denken darüber nach, ob die Mitarbeiter auch weiterhin im Homeoffice arbeiten sollen, sodass Unternehmen auf einen festen Arbeitsplatz verzichten können. Etter macht dem aber schnell einen Strich durch die Rechnung: „In der Schweiz ist dieser Gedanke noch absolute Zukunftsmusik.“ Dennoch empfiehlt der Experte, dass Arbeitgeber das Thema nicht einfach unter den Tisch kehren sollten. Stattdessen muss es rasch und proaktiv angegangen werden. Ansonsten „gehen Unternehmen, welche sich nicht mit dem Thema Homeoffice beschäftigen, ein hohes Risiko ein. Immerhin könnten schon bald die ersten Auslagenersatz-Forderungen von Mitarbeitern eingehen.“

Dabei steht Arbeitgeber das Obligationenrecht zur Seite, welches eine Regelung der arbeitsrechtlichen Verhältnisse beinhaltet. Wieso das im oben genannten Gerichtsfall nicht miteinbezogen wurde? Hauptgrund war, dass es keinerlei Regelung zwischen Arbeitnehmer und -geber gab. Deshalb sollte das Homeoffice immer in Arbeitsverträgen und Reglementen erwähnt und entsprechend geregelt werden. Auch die Politik beschäftigt sich bereits damit.